Welche Feiertage gelten für mobil Arbeitende? Ein Leitfaden für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen
Möchtest du auch wissen: Welche Feiertage gelten für mobil Arbeitende? Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer:innen im Homeoffice oder bei mobilen Tätigkeiten. Entscheidend ist dabei der tatsächliche Arbeitsort und nicht der Unternehmensstandort. Wir nehmen die gesetzlichen Regelungen einmal genauer für dich unter die Lupe und geben praktische Tipps für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen.
Inhalt
- desk.ly Expertenwissen: Kurz und knapp für dich zusammengefasst
- Der reguläre Beschäftigungsort als Maßstab für Feiertagsregelungen
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Die Rolle des Weisungsrechts des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin
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Fazit: Verschiedene Feiertagsregelungen kennen, Missverständnisse vermeiden
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FAQ´s zu Feiertagen für mobil Arbeitende
desk.ly Expertenwissen: Kurz und knapp für dich zusammengefasst
1. Maßgeblich ist der tatsächliche Arbeitsort
- Nicht der Unternehmenssitz, sondern der reguläre Beschäftigungsort bestimmt die gültigen Feiertage.
- Bei Arbeit im Ausland gelten lokale Feiertage (kein Anspruch auf deutsche Feiertage).
- Ausnahme: Vorübergehende Einsätze können unter deutsches Recht fallen.
- Grundsätzlich verboten, außer für systemrelevante Berufe (z. B. Pflege, Polizei).
- Ausnahmen nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde und Ersatzruhetag.
4. Pflichten des Arbeitgebers
- Weisungsrecht: Kann den Arbeitsort festlegen, muss aber Feiertagsregelungen beachten.
- Kommunikation: Regelmäßige Information über geltende Feiertage (besonders bei Remote Teams).
5. Klare Richtlinien schaffen
- regelmäßig über die geltenden Feiertagsregelungen informieren
- sicherstellen, dass alle Mitarbeiter diese verstehen
- Verwendung von Projektmanagement-Tools
Der reguläre Beschäftigungsort als Maßstab für Feiertagsregelungen
In Deutschland bestimmt das Feiertagsrecht den Arbeitsort und nicht den Unternehmensstandort. Das bedeutet:
- Deine tatsächliche Arbeitsstätte ist entscheidend für die Gültigkeit der Feiertagsregelungen.
- Nicht der im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitsort ist maßgeblich.
- Dies ist besonders relevant für Arbeitnehmer:innen, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten.
- Ebenso betrifft es Arbeitnehmer:innen mit mobilen Arbeitsplätzen.
Dieses so genannte Territorialprinzip bestimmt, dass der tatsächliche Arbeitsort für die Feiertagsregelung ausschlaggebend ist. Dies ist besonders wichtig im Kontext des Homeoffice, da hier oft Unsicherheiten darüber bestehen, welche Feiertage gelten.
Ein Beispiel? Ein Mitarbeitender, der in Bayern angestellt ist, aber in Berlin arbeitet, muss die Berliner Feiertage einhalten.
Für Arbeitnehmer:innen im Homeoffice ist es sinnvoll, diese geltende Regel zusätzlich im Arbeitsvertrag festzuhalten. Dadurch wird Klarheit geschaffen und sichergestellt, dass sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen die gleichen Erwartungen haben.
Welche Auswirkungen hat eine Änderung des Arbeitsortes?
Der Arbeitsort eines Arbeitnehmers/ einer Arbeitnehmerin kann sich im Laufe der Zeit ändern, sei es durch einen Umzug, eine neue Arbeitsstelle oder durch flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice. Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die Feiertagsregelungen in der Arbeitswelt.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber:innen bei der Festlegung des Arbeitsortes regionale Feiertage berücksichtigen und klare arbeitsvertragliche Regelungen schaffen. Dies trägt dazu bei, Unsicherheiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen wissen, welche Feiertage gelten.
Für das Homeoffice gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für die Arbeit vor Ort. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen auch im Homeoffice an Feiertagen frei haben, die an ihrem Arbeitsort gelten.
Feiertage bei mobilem Arbeiten im Ausland
Mobile Arbeit im Ausland bringt weitere Herausforderungen mit sich, insbesondere was die Feiertagsregelungen betrifft. Arbeitnehmer:innen, die aus dem Ausland arbeiten, haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage, die nur im Heimatland gelten. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende, der z.B. in Spanien arbeiten, nicht automatisch an deutschen Feiertagen frei haben.
Die Anzahl der Feiertage variiert je nach Arbeitsort, was zu unterschiedlichen Regelungen führen kann. Mitarbeitende, die an verschiedenen Standorten arbeiten, müssen die spezifischen Feiertagsregelungen ihres jeweiligen Arbeitsortes beachten. Arbeitgeber:innen sollten sicherstellen, dass sie diese Regelungen kennen und entsprechend handeln.
Wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin an einem deutschen Feiertag im Ausland arbeitet, muss er/sie dies tun, solange am Einsatzort kein Feiertag ist. Dies bedeutet, dass deutsche Arbeitnehmer:innen, die an Weihnachten in einem Land ohne Weihnachtsfeiertag arbeiten, an diesem Tag arbeiten müssen. Arbeitgeber:innen sollten daher klare Regelungen schaffen, um solche Situationen zu managen.
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Ausnahmegenehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeit
Eine Ausnahmegenehmigung für Sonn- und Feiertagsarbeit kann beantragt werden, wenn die Arbeiten nicht auf reguläre Werktage verschoben werden können. Die Aufsichtsbehörde hat die Befugnis, Ausnahmegenehmigungen nach Prüfung von Anträgen im Einzelfall zu genehmigen.
Besondere Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen wie:
- Polizei
- Feuerwehr
- Krankenpflege
- Notdienste
Bei Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit müssen Arbeitnehmer:innen für jeden solchen Tag einen Ersatzruhetag erhalten.
Die Rolle des Weisungsrechts des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin
Das Weisungsrecht ermöglicht es dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin, den Arbeitsort der Mitarbeitenden zu bestimmen, solange dies im Einklang mit den Interessen der Beschäftigten und dem Arbeitsrecht erfolgt. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber:innen den Arbeitsort im Homeoffice festlegen können, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist. Der Wohnort der Mitarbeitenden kann dabei ebenfalls berücksichtigt werden, ebenso wie der Wohnsitz des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin.
Die Entscheidung über den Arbeitsort im Home Office muss im Rahmen des billigen Ermessens getroffen werden. Arbeitgeber:innen dürfen die Homeoffice-Arbeit an bestimmten Feiertagen untersagen, wenn keine anderen Vereinbarungen bestehen.
Wenn Mitarbeitende an einem Feiertag arbeiten, müssen Arbeitgeber:innen einen Ausgleich in Form von Ruhetagen oder finanzieller Vergütung gewähren, um die Interessen der Mitarbeitenden zu wahren.
Praktische Herausforderungen und Lösungen
Bei Einsätzen im Ausland gelten lokale Feiertagsregelungen; deutsches Recht ist nur bei vorübergehenden Einsätzen anwendbar. Arbeitgeber:innen sollten daher sicherstellen, dass sie die Feiertagsregelungen des Einsatzortes kennen und ihre deutsche Mitarbeitende entsprechend informieren.
Tipps für Arbeitgeber:innen
Als Arbeitgeber:in solltest du klare Richtlinien für das Arbeiten im Homeoffice und für Remote Work deiner Mitarbeitenden schaffen. Dies bedeutet, dass du nicht nur die Feiertagsregelungen deines Bundeslandes kennen solltest, sondern auch die der Bundesländer bzw. Länder, in denen deine Mitarbeitende eventuell wohnen oder arbeiten. Als Arbeitgeber:in kommt dir hierbei eine wichtige Rolle zu, darum ist es wichtig:
- regelmäßig über die geltenden Feiertagsregelungen informieren
- sicherstellen, dass alle Mitarbeitende diese verstehen
- regelmäßige Updates und Schulungen durchführen, um sicherzustellen, dass alle auf dem gleichen Stand sind.
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Teamübergreifende Planung und Kommunikation
Eine umfassende Kommunikation über die Feiertagsregelungen ist wichtig, insbesondere für Mitarbeitende im Homeoffice. Dies stellt sicher, dass alle Mitarbeitende die gleichen Informationen haben und Missverständnisse im Umgang vermieden werden.
Die Verwendung von Projektmanagement-Tools unterstützt eine dynamische Ressourcenplanung und erleichtert die Anpassung an Änderungen. Echtzeit-Kollaborationstools ermöglichen es mehreren Teammitgliedern, gleichzeitig an Ressourcenplänen zu arbeiten und Informationen zu aktualisieren.
Regelmäßige Überprüfungen der Ressourcenauslastung sind wichtig, um Anpassungen bei der Teamplanung rechtzeitig vornehmen zu können. Transparente Zuständigkeiten und der Austausch zwischen Teammitgliedern sind entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Fazit: Verschiedene Feiertagsregelungen kennen, Missverständnisse vermeiden
Wir haben hier die verschiedenen Aspekte der Feiertagsregelungen für mobil Arbeitende betrachtet. Wichtig ist, dass sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen die geltenden Regelungen kennen und klare Vereinbarungen treffen.
Durch die Einhaltung der beschriebenen Tipps und Strategien kannst du Missverständnisse bei deinen Arbeitnehmer:innen vermeiden und die Produktivität aufrechterhalten. Mobile Arbeit bringt viele Vorteile, jedoch auch Herausforderungen, die durch klare Kommunikation und Planung gemeistert werden können. Wir unterstützen dich dabei!
Maßgeblich ist der Ort, an dem du tatsächlich arbeitest (z.B. dein Wohnort im Homeoffice), nicht der Unternehmenssitz.
Beispiel: Arbeitest du in Hamburg (11 Feiertage), obwohl dein Arbeitgeber in Bayern (12 Feiertage) sitzt, gelten für dich die Hamburger Feiertage.
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Es gelten die Feiertage des Landes, in dem du dich aufhältst.
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Deutsche Feiertage sind nur relevant, wenn dein Arbeitsvertrag dies explizit vorsieht.
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Achtung: In manchen Ländern (z.B. USA) gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagsfreiheit.
Ja, sofern:
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Dein tatsächlicher Arbeitsort (z. B. Auslandseinsatz) keinen Feiertag hat.
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Kein vertraglicher Ausschluss besteht.
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Ausgleich: Arbeitgeber müssen einen Ersatzruhetag gewähren.
Ja, wenn:
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Der Feiertag am Homeoffice-Ort gilt.
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Der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nutzt (muss im Arbeitsvertrag geregelt sein).
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Ausnahme: Systemrelevante Berufe (Pflege, IT-Notdienste etc.).
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Maßgeblich ist der Ort, an dem du dich während des Feiertags aufhältst.
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Beispiel: Reist du am 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) nach Frankreich (kein Feiertag), musst du arbeiten.
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Vertragliche Klarheit: Arbeitsort und Feiertagsregelungen festhalten.
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Tools nutzen: Feiertagskalender in Teams/Outlook einbinden.
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Schulungen: Mitarbeiter über Regelungen informieren.
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