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Betriebsvereinbarungen für Hybrid Work: Must-Have oder Nice-to-Have?

Betriebsvereinbarungen ermöglichen eine reibungslose Umsetzung von New-Work-Arbeitsmodellen. Erfahre hier, was du beim Aufstellen beachten solltest.


New-Work-Arbeitsmodelle werden immer populärer und leiten uns in Richtung einer zukunftssicheren Arbeitsumgebung. Um eine reibungslose und einfache Umsetzung zu gewährleisten, kann dafür eine Betriebsvereinbarung hilfreich sein. Durch das Festlegen einheitlicher Bedingungen können nicht nur verschiedene Bedürfnisse berücksichtigt, sondern auch Büroräume optimal genutzt und eine produktive und respektvolle Arbeitsumgebung sichergestellt werden. Erfahre in diesem Blogbeitrag, was du beim Aufstellen einer Betriebsvereinbarung beachten solltest.

 

Inhaltsverzeichnis:

1. Die Relevanz der Betriebsvereinbarung 
2. Benötigen Desk Sharing und Hybrid Work Betriebsvereinbarungen? 
3. Die Betriebsvereinbarung - Nice to have, aber kein Muss?
4. Alles auf einen Blick 

 

Die Relevanz der Betriebsvereinbarung

Eine gut ausgearbeitete Betriebsvereinbarung kann dazu beitragen, eine reibungslose und für beide Seiten vorteilhafte Arbeitsbeziehung zu gewährleisten.
Besonders im Rahmen von New-Work-Modellen kommt in vielen Betrieben die Frage nach einer solchen Vereinbarung auf: Während die klassischen Strukturen aufgebrochen und neue Arbeitsweisen etabliert werden, erhoffen sich sowohl Arbeitnehmende als auch -gebende von der Vereinbarung Sicherheit und Planbarkeit. 
Die Frage der Gestaltung liegt dabei oft beim Betriebsrat, der im Rahmen einer  Betriebsvereinbarung Regeln und Verantwortlichkeiten für die Arbeitsmodelle festlegt.

 


Benötigen Desk Sharing und Hybrid Work Betriebsvereinbarungen? 

Im Zuge der Modernisierung der Arbeitswelt erfreuen sich vor allem Shared-Desk-Modelle zunehmender Beliebtheit. Auch hier kann eine Betriebsvereinbarung durchaus sinnvoll sein und die Bedingungen für die gemeinsame Nutzung von Arbeitsplätzen oder Büroräumen durch Mitarbeitende festhalten. Dazu können beispielsweise Richtlinien für die Zeitplanung, die Nutzung von Geräten und Material sowie die Aufrechterhaltung einer sauberen und sicheren Arbeitsumgebung gehören. 
Darüber hinaus können in der Vereinbarung auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden in Bezug auf Ordnung und Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der anderen festgelegt werden. Diese einheitlichen Richtlinien und Erwartungen erhöhen die Erfolgschancen von Desk Sharing, ermöglichen eine optimale Raumnutzung und erhalten die Wohlfühlatmosphäre. 

Um Vollständigkeit zu gewährleisten sollte die Betriebsvereinbarung folgende Punkte aufgreifen: 

  1. Beantragung einer Betriebsvereinbarung (vor allem in öffentlichen Einrichtungen)
  2. Adressaten: Für wen gilt die Betriebsvereinbarung?: Aus der Betriebsvereinbarung sollte eindeutig hervorgehen, welche Mitarbeitenden von der Vereinbarung betroffen sind.
  3. Regelungen bezüglich der Arbeitszeiten: Beispielsweise Festlegen von Kernarbeitszeiten, einem prozentualen Anteil, der im Büro verbracht werden muss usw.
  4. Technische Ausstattung: Besonders in Kombination mit Homeoffice-Modellen sollte die technische Ausstattung vorab besprochen, Mindestanforderungen festgelegt, ggf. aufgestockt und eine stabile Internetverbindung gewährleistet werden.
  5. Berücksichtigung des Datenschutzes: Die Betriebsvereinbarung sollte festhalten, wie mit vertraulichen Informationen umgegangen wird. Dazu zählen neben den unternehmensinternen auch die persönlichen Daten der Mitarbeitenden.
  6. Dauer der Vereinbarung: Beispielsweise unbegrenzt, für einen bestimmten Zeitraum oder eine Pilotphase geltend.
  7. Aktualität: Es ist wichtig, die Vereinbarung ständig zu prüfen und anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den sich ändernden Bedürfnissen des Unternehmens und der Mitarbeitenden entspricht.

 

Die Betriebsvereinbarung - Nice to have, aber kein Muss?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, eine Betriebsvereinbarung für hybride Arbeitsmodelle oder Desk Sharing anzubieten. Vielmehr ist es eine freiwillige, bindende Übereinkunft zwischen dem Betriebsrat und den Arbeitgebenden, die zur Vermeidung von Streitigkeiten und zur Schaffung einheitlicher Regeln führen soll. Sollte kein Betriebsrat vorhanden sein, so kann die Vereinbarung auch durch Arbeitgebende in Form einer freiwilligen Unternehmensrichtlinie veröffentlicht werden. 
Demnach ist es durchaus empfehlenswert, eine Betriebsvereinbarung oder eine Richtlinie auszuhandeln. Neben dem einheitlichen Regelwerk verringert die Vereinbarung nämlich auch den Personalaufwand, da keine Individualabreden getroffen werden müssen. 

 


Alles auf einen Blick 

Eine Betriebsvereinbarung ist nicht zwingend notwendig, kann aber bei der Einführung von Hybrid Work oder Desk Sharing unterstützen. Dank des einheitlichen Rahmens werden gleiche Voraussetzungen und Regelungen für die Mitarbeitenden geschaffen und somit der Planungsaufwand und individuelle Absprachen reduziert. 
Die Betriebsvereinbarung sollte dabei verschiedene Aspekte wie die Arbeitszeit, die technische Ausstattung, mögliche zeitliche Befristungen und auch Clean Desk Policies beinhalten. Ist kein Betriebsrat vorhanden, lassen sich mithilfe einer unternehmerischen Richtlinie dennoch einheitliche Rahmenbedingungen schaffen, die sowohl für Arbeitnehmende als auch -gebende Struktur bringend sind. 


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